§ 9 IndElekAusbV
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in der nach den Vorschriften des dritten und vierten Ausbildungsjahres dieser Berufe fortgesetzt werden.
Fachrichtung Betriebstechnik im Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,
Fachrichtung Geräte und Systeme im Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin kann in den Ausbildungsberufen nach den Vorschriften des zweiten, dritten und vierten Ausbildungsjahres dieser Berufe fortgesetzt werden.
Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
Elektroniker für luftfahrttechnische Systeme/Elektronikerin für luftfahrttechnische Systeme,
Systeminformatiker/Systeminformatikerin,
Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik/Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik