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Im Prüfungsbereich Systementwurf hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
eine technische Problemanalyse durchzuführen,
unter der Einhaltung von Vorschriften und der Berücksichtigung von technischen Regelwerken und Richtlinien Lösungskonzepte zu entwickeln,
elektro-, informations- und kommunikationstechnische Komponenten und Software auszuwählen und
schematische Pläne und Montagepläne anzupassen und Anwendungssoftware zu nutzen.
Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.