Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Prüfungsbereich Systementwurf hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
eine technische Problemanalyse durchzuführen und unter der Einhaltung von Vorschriften und der Berücksichtigung von technischen Regelwerken, Wirtschaftlichkeit und Betriebsabläufen Lösungskonzepte zu entwickeln,
Anlagenspezifikationen festzulegen, elektrotechnische Komponenten und Software auszuwählen, Schaltungsunterlagen anzupassen sowie Standardsoftware anzuwenden und
Datenschutz und Informationssicherheit zu berücksichtigen.
Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.