Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die wichtigen Behörden können dem CSIRT oder der zuständigen Behörde Sicherheitsvorfälle, Bedrohungslagen und Beinahe-Vorfälle melden. Jede Behörde kann dem CSIRT oder der zuständigen Behörde erhebliche Sicherheitsvorfälle, Bedrohungslagen und Beinahe-Vorfälle melden. Das in § 9 vorgesehene Verfahren gilt entsprechend. Pflichtmeldungen nach § 9 können vor freiwilligen Meldungen bearbeitet werden.
Unbeschadet der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten dürfen die freiwilligen Meldungen nicht dazu führen, dass der meldenden Behörde zusätzliche Verpflichtungen auferlegt werden, die nicht für sie gegolten hätten, wenn sie die Meldung nicht übermittelt hätte.
Die Mitgliedstaaten bearbeiten die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Meldungen nach dem in Artikel 23 vorgesehenen Verfahren. Die Mitgliedstaaten…
Die als Koordinator benannten CSIRTs und die ENISA stellen die Vertraulichkeit und den angemessenen Schutz der von einer meldenden natürlichen oder juristischen…
Finanzunternehmen können der jeweils zuständigen Behörde auf freiwilliger Basis erhebliche Cyberbedrohungen melden, wenn sie der Auffassung sind, dass die…
Die Systeme zur Erstattung freiwilliger Meldungen werden dazu genutzt, Folgendes zu erleichtern: a) die Erfassung von Ereignissen und sicherheitsbezogenen…
Jede Behörde kann zur Vermeidung oder Aufarbeitung eines Sicherheitsvorfalls in ihrem Zuständigkeitsbereich die Datenverarbeitung nach Absatz 1 Nummer 4 auch in…
Werden Behörden Informationen bekannt, die zur Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit von Bedeutung sind, unterrichten diese den zentralen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.