Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Computer-Notfallteam, im Folgenden CSIRT, nach Artikel 10 Absatz 1 der NIS-2-Richtlinie für das Land Nordrhein-Westfalen wird beim für Digitalisierung zuständigen Ministerium eingerichtet. Es kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben IT. NRW oder anderer geeigneter Dritter bedienen.
Das CSIRT hat insbesondere folgende Aufgaben:
Überwachung und Analyse von Cyberbedrohungen, Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen auf Landesebene und auf Anfrage Bereitstellung von Unterstützung für wichtige Behörden hinsichtlich der Überwachung ihrer Netz- und Informationssysteme in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit,
Ausgabe von Frühwarnungen und Alarmmeldungen sowie Bekanntmachung und Weitergabe von Informationen über Cyberbedrohungen, Schwachstellen und Sicherheitsvorfälle an die wichtigen Behörden sowie an die zuständige Stelle und andere einschlägige Interessenträger, möglichst echtzeitnah,
Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und gegebenenfalls Unterstützung der wichtigen Behörden,
Erhebung und Analyse forensischer Daten sowie dynamische Analyse von Risiken und Sicherheitsvorfällen sowie Lagebeurteilung im Hinblick auf die Netz- und Informationssicherheit,
auf Ersuchen einer wichtigen Behörde eine proaktive Überprüfung der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse der wichtigen Behörde auf Schwachstellen mit potenziell signifikanten Auswirkungen (Schwachstellenscan),
Beteiligung am CSIRTs-Netzwerk und im Rahmen seiner Kapazitäten und Kompetenzen auf Gegenseitigkeit beruhende Unterstützung anderer Mitglieder des CSIRTs-Netzwerks auf deren Ersuchen und
Beitrag zum Einsatz sicherer Instrumente für den Informationsaustausch nach Artikel 10 Absatz 3 der NIS-2-Richtlinie.
Bei der Durchführung dieser Aufgaben kann das CSIRT auf der Grundlage eines risikobasierten Ansatzes bestimmten Aufgaben Vorrang einräumen.
Das CSIRT nimmtnach Artikel 19 der NIS-2-Richtliniean organisierten Peer Reviews teil.
Die CSIRTS können mit nationalen Computer-Notfallteams von Drittländern oder gleichwertigen Stellen von Drittländern kooperieren, insbesondere um Unterstützung…
„CSIRT“ ist ein gemäß Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2022/2555 benanntes oder eingerichtetes Computer-Notfallteam (CSIRT);
Überwachung und Analyse von Cyberbedrohungen, Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen auf nationaler Ebene und auf Anfrage Bereitstellung von Unterstützung für…
Das CSIRT oder die zuständige Behörde nach § 5 übermitteln der meldenden Behörde unverzüglich und nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der…
Das CSIRT übermittelt Daten nach § 16 Absatz 2 bis 4 an die für den Betrieb der Informations- und Kommunikationstechnik verantwortlichen Stellen, wenn und…
Das CERT-EU sollte zudem die Rolle übernehmen, die ihm nach der Richtlinie (EU) 2022/2555 bei der Zusammenarbeit und beim Informationsaustausch mit dem gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.