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Gesetz Nr. 1699 zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)[1]. Vom 17. Dezember 2009
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.