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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) vom 27. Mai 1970, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), außer Kraft.