InsoGeldEinzPV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel InsoGeldEinzPVVerordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber § 6Der Bundesrat hat zugestimmt. § 6