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Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung mangels Masse:
Art des Verfahrens und des internationalen Bezugs,
Art des Rechtsträgers oder der Vermögensmasse (Schuldner); bei Unternehmen zusätzlich Rechtsform, Geschäftszweig, Jahr der Gründung, Zahl der betroffenen Arbeitnehmer und die Eintragung in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister,
Datum der Verfahrenseröffnung,
Eröffnungsgrund,
Anordnung oder Ablehnung der Eigenverwaltung,
voraussichtliche Summe der Forderungen;
bei Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens:
Art der erfolgten Beendigung des Verfahrens,
Höhe der befriedigten Absonderungsrechte und die Höhe der nicht befriedigten Absonderungsrechte,
Höhe der quotenberechtigten Insolvenzforderungen und Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrags, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil,
Angaben zur Betriebsfortführung, zum Sanierungserfolg und zur Eigenverwaltung,
Angaben über die Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt im Rahmen der Gewährung von Insolvenzgeld,
Datum der Einreichung des Schlussberichts bei Gericht,
Angaben über Abschlagsverteilungen,
Datum der Beendigung des Verfahrens;
bei Restschuldbefreiung:
Ankündigung der Restschuldbefreiung,
Entscheidung über die Restschuldbefreiung und das Datum der Entscheidung,
bei Versagung der Restschuldbefreiung das Datum und die Gründe für die Versagung,
Widerruf der erteilten Restschuldbefreiung und das Datum des Widerrufs,
Sonstige Beendigung des Verfahrens und das Datum der sonstigen Beendigung,
Höhe des zur Verteilung an die Insolvenzgläubiger verfügbaren Betrages, bei öffentlich-rechtlichen Insolvenzgläubigern zusätzlich deren jeweiliger Anteil;
der Zahl der Verfahren, die beantragt oder eröffnet wurden — wenn die Verfahrenseröffnung nach nationalem Recht vorgesehen ist —, und der Zahl der Verfahren,…
der Schuldner die Merkmale des § 22a Absatz 1 erfüllt oder
Der Eröffnungsbeschluß enthält:
Die Erhebungen erfassen folgende Erhebungsmerkmale:
Eigenschaft als anerkannte Stelle nach § 305 Absatz 1 Nummer 1 der Insolvenzordnung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.