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Hilfsmerkmale der Erhebungen sind:
Name oder Firma und Anschrift oder Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners,
bei Unternehmen die Umsatzsteuernummer,
Name, Nummer und Aktenzeichen des Amtsgerichts,
Name und Anschrift des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder des Treuhänders,
Name, Rufnummern und E-Mail-Adressen der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
bei Schuldnern, die im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, die Art und der Ort des Registers und die Nummer der Eintragung.
Hilfsmerkmale für die Vollzähligkeitsprüfung der nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 zu übermittelnden Angaben sind:
Nummer und Name des Amtsgerichts,
Name oder Firma des Schuldners,
Art der vom Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder abzugebenden Meldung,
ursprüngliches Aktenzeichen,
Datum des Eröffnungsbeschlusses,
Verfahrens-Identifikationsnummer,
Kalenderjahr, für das die Meldung erfolgen musste,
Name, Anschrift, Rufnummer und E-Mail-Adresse des Insolvenzverwalters, Sachwalters oder Treuhänders,
Name, Rufnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson im Amtsgericht.
Name, Registernummer, Sitz oder, sofern davon abweichend, Postanschrift des Schuldners, wenn es sich um eine Gesellschaft oder eine juristische Person handelt;
Die Merkblätter mit wesentlichen Informationen enthalten die folgenden Abschnitte in nachstehender Reihenfolge:
Ist der Antrag zulässig, so hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die Auskünfte zu erteilen, die zur Entscheidung über den Antrag erforderlich sind, und es…
Firma oder Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Registergericht und Registernummer, unter der der Schuldner eingetragen ist, Geschäftszweig oder Beschäftigung,…
den Namen und die Kontaktdaten der für den Insolvenzschutz zuständigen Einrichtung oder gegebenenfalls den Namen und die Kontaktdaten der zuständigen Behörde,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.