§ 11 BIVVerordnung zur Stärkung einer integren Allfinanzaufsicht
Diese Verordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
§ 5 AufwErstVVerordnung über die Erstattung von Aufwendungen für die gesetzliche Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 2. Juli 1975 in Kraft.
§ 5 MitÜbermitVVerordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft.
§ 5 VersMedVVerordnung zur Durchführung des § 1 Abs. 1 und 3, des § 30 Abs. 1 und des § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
§ 22 BFSGVVerordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Diese Verordnung tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.