MitÜbermitV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 MitÜbermitVInkrafttretenVerordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen § 4Schlussformel Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2012 in Kraft. § 4Schlussformel