§ 5 Abs. 1 IntErbRVGInternationales Erbrechtsverfahrensgesetz
Die Entscheidung über den Antrag ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten…
§ 6 Abs. 2 AVAGGesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Verträge und zur Durchführung von Abkommen der Europäischen Union auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Handelssachen
Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung. Jedoch kann eine mündliche Erörterung mit dem Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten stattfinden, wenn…
§ 24 Abs. 3 IntErbRVGInternationales Erbrechtsverfahrensgesetz
Der Antrag kann bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Über den Antrag kann ohne mündliche Verhandlung entschieden…
§ 21 Abs. 2 IntGüRVGVerfahren
Ist der Antrag auf Feststellung begründet, so beschließt das Gericht, die Entscheidung anzuerkennen.
§ 24 Abs. 3 IntGüRVGVerfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
Der Antrag kann bei dem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden. Über den Antrag kann ohne mündliche Verhandlung entschieden…