§ 25 Abs. 3 NRW-27607Verordnung über die Prüfungen zum nachträglichen Erwerb schulischer Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-SI-WbG) an Einrichtungen der Weiterbildung
Behindert ein Teilnehmer durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, daß es nicht möglich ist, seine oder andere Prüfungen ordnungsgemäß durchzuführen,…
§ 22 Abs. 3 PO-Externe-A NRWVerordnung über die Abiturprüfung für Externe
Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß…
§ 20 Abs. 3 PO-Externe-S I NRWVerordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I
Behindert eine Bewerberin oder ein Bewerber durch ihr oder sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, ihre oder seine Prüfung oder…
§ 19 Abs. 3 PO-Externe-BK NRWAllgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs
Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß…
§ 8 Abs. 5 FlugfunkVVerordnung über Flugfunkzeugnisse
Bewerber, die in der Prüfung fremde Hilfe oder unerlaubte Hilfsmittel benutzen oder zu täuschen versuchen, können von der Prüfung ausgeschlossen werden. Im Fall…