§ 3 InvestAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Der Ausbildungsbetrieb:
Stellung, Rechtsform und Struktur,
Berufsbildung und Personalwirtschaft,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Insiderrecht, Compliance;
Kommunikation und Kooperation:
Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit,
Arbeitsorganisation,
Kooperation und kundenorientierte Kommunikation,
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
Marketing und Vertrieb:
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle,
Marketinginstrumente,
Anlegerschutz im Vertrieb;
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Fondsbezogenes Rechnungswesen:
Betriebliches Rechnungswesen,
Fondsbezogenes Rechnungswesen,
Wertentwicklungsberechnung,
Fondsreporting und -controlling;
Investmentprozess:
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen,
Auflegung und Verwaltung von Fonds,
Handel und Abwicklung;
Depotgeschäft:
Depotführung,
Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr,
Meldewesen und Statistik.