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Der NRW.BANK wird die Abwicklung des Bestandsgeschäfts, Fondsmanagement und Darlehensverwaltung im Rahmen des Programms Investitionskapital zur ausschließlichen Wahrnehmung übertragen.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
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Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgaben und Geschäfte auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlicher Verträge geregelt.
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.