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Soweit die nach diesem Gesetz geförderten Investitionsmaßnahmen ausschließlich aus den bereitgestellten Mitteln finanziert werden, findet § 82 GO NRW keine Anwendung.
Investitionsmaßnahmen von Gemeinden (GV) mit nicht genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept sollen künftige Haushalte entlasten. Investitionsmaßnahmen, deren Folgekosten ihre Entlastungswirkung für künftige Haushalte übersteigen, sind in Gemeinden (GV) mit nicht genehmigungsfähigem Haushaltssicherungskonzept unzulässig.
Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: Einrichtungen gemäß Nummer 1 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die…
Im Haushaltsjahr 2009 sind Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinden (GV) für nach diesem Gesetz geförderte Investitionsmaßnahmen als überplanmäßige oder…
Für Aufwendungen und Auszahlungen für Sachinvestitionen, die aus den nach diesem Gesetz bereitgestellten Investitionsmitteln sowie gegebenenfalls aus…
Erübrigt sich durch das Vorhandensein einer Ersatzschule die Errichtung oder Erweiterung einer entsprechenden öffentlichen Schule, ist ein Baukostenbeitrag der…
Investitionskosten von Krankenhäusern werden nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und den Vorschriften dieses Abschnitts auf Antrag im Rahmen der zur…
Förderprogramme bedürfen der Zustimmung des für Kommunales zuständigen Ministeriums, soweit sie Zuweisungen zu Maßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.