Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr 4 |
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| 1 | Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages , insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Kunststoffen beachten und Schutzmaßnahmen anwenden | | |
| 10 | Bearbeiten von Blechen (§ 4 Nr. 10) | a) Stahl und Nichteisenmetalle hinsichtlich ihrer Werkstoffeigenschaften unterscheiden…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Formteile aus Blech herstellen | | |
| 11 | Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen (§ 4 Nr. 11) | a) Dämmstoffe nach ihren für den Anwendungszweck wichtigen Eigenschaften auswählen und…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Gewebeabdeckung herstellen und anbringen | | |
| 12 | Anbringen von Unterkonstruktionen (§ 4 Nr. 12) | a) Stütz- und Tragkonstruktionen, insbesondere Stege, Schienen und Ringe, herstellen |…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…|
| b) | Stütz- und Tragkonstruktionen anbringen | 2 | |
| 13 | Ummanteln von Dämmungen (§ 4 Nr. 13) | a) Werkstoffe für Ummantelungen nach ihren Eigenschaften unterscheiden und nach dem Anwendungszweck…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…ausgeführte Arbeiten kontrollieren | | |
| 14 | Instandhalten von Werkzeugen und Geräten (§ 4 Nr. 14) | a) Werkzeuge, Geräte und Maschinen instandhalten, Reparaturen veranlassen | 2 |
| b) |…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…beruflichen Fortbildung nennen | | |
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern | |
| b) | Grundfunktionen…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…ausbildenden Betriebes beschreiben | | |
| 3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) | a) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen | |
| b) | wesentliche Bestimmungen der…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Arbeitsschutzgesetze nennen | | |
| 4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) | a) einschlägige Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften beachten und anwenden |…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Beobachtungsbereich nutzen | | |
| 5 | Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen (§ 4 Nr. 5) | a) Skizzen, Zeichnungen, isometrische Darstellungen und Stücklisten unter Beachtung der…(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin
Anlage 1 ISAusbV 1997Verordnung über die Berufsausbildung in der Isolier-Industrie(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur IsolierfacharbeiterinZitatstelle…Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse (§ 4 Nr. 6) | a) Arbeitsauftrag erfassen | 3 |
| b) | Arbeitsschritte und Arbeitsmittel festlegen | …(zu § 6 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin