Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einrichten von Baustellen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
Grundfertigkeiten im Trockenbau,
Aufstellen und Prüfen von Arbeits- und Schutzgerüsten,
Arbeiten mit Kunststoffen,
Bearbeiten von Blechen,
Herstellen von Wärme-, Kälte- und Schalldämmungen,
Anbringen von Unterkonstruktionen,
Ummanteln von Dämmungen,
Instandhalten von Werkzeugen und Geräten.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Arbeitsplätze einzurichten und zu räumen,
Anbringen von Unterkonstruktionen,
In der Berufsausbildung zum Isolierfacharbeiter/zur Isolierfacharbeiterin sind zu vermitteln.
Herstellen eines Formstückes und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.