ITSEAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ITSEAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.