ITZBundG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Gesetz über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Bundesanstalt führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Informationstechnikzentrum Bund – ITZBund“.