§ 63 Nr. 1 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses
§ 14 Abs. 1 UIGUmweltinformationsgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Absatz 3 zuwiderhandelt.
§ 27 Abs. 1 Nr. 15 DepVVerordnung über Deponien und Langzeitlager
entgegen § 10 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Anhang 2 Nummer 3.1 Satz 1 oder Satz 2 eine Abschlussmaßnahme nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder…
§ 24 Abs. 2 QEWVVerordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden
Ordnungswidrig im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren…
§ 26 Abs. 2 FinVermVVerordnung über die Finanzanlagenvermittlung
Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 2 Nummer 9 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in…