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Die gesamte Ausbildung leitet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird. Hierbei wird sie oder er insbesondere von den Präsidentinnen oder Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und Notarkammern, der Gerichte der Verwaltungs-, Finanz-, Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, den Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälten sowie den Bezirksregierungen unterstützt, insbesondere in den Ausbildungsabschnitten, in denen deren jeweiliger Geschäftsbereich betroffen ist.
Zur Unterstützung bei der Leitung der Ausbildung werden bei den Oberlandesgerichten und Landgerichten von der jeweiligen Präsidentin oder dem Präsidenten eine Richterin oder ein Richter sowie bei den Bezirksregierungen von der Regierungspräsidentin oder dem Regierungspräsidenten eine Beamtin oder ein Beamter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, zu Ausbildungsleitern bestellt. Bei den Rechtsanwaltskammern soll eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, bei den Notarkammern soll eine Notarin oder ein Notar zur Ausbildungsleiterin oder zum Ausbildungsleiter bestellt werden.
Die Ausbildungsleiterinnen oder Ausbildungsleiter bei den Gerichten und Bezirksregierungen sind von sonstigen Aufgaben angemessen zu entlasten.
Die Ausbildung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geleitet. Diese oder dieser bestimmt die Gerichte und im Benehmen mit der…
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts leitet die Ausbildung, bestimmt die Gerichte, bei denen die Anwärterin oder der Anwärter ausgebildet…
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts leitet die Ausbildung. Sie oder er bestimmt die Gerichte und im Einvernehmen mit der…
Die Ausbildung leitet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt das Amtsgericht oder die Amtsgerichte, bei dem oder denen…
Die Leitung der fachpraktischen Abschnitte obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt das Amtsgericht oder die…
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts bestimmt den Ausbildungsbezirk, dem die Referendarinnen oder Referendare zugewiesen werden sollen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.