Gesetze
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Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts leitet die Ausbildung, bestimmt die Gerichte, bei denen die Anwärterin oder der Anwärter ausgebildet wird und überträgt die Verantwortung für die Ausbildung der Leiterin oder dem Leiter dieses Gerichts.
Die Ausbildung wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geleitet. Diese oder dieser bestimmt die Gerichte und im Benehmen mit der…
Die Ausbildung leitet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt das Amtsgericht oder die Amtsgerichte, bei dem oder denen…
Die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts leitet die Ausbildung. Sie oder er bestimmt die Gerichte und im Einvernehmen mit der…
Die Leitung der fachpraktischen Abschnitte obliegt der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts. Sie oder er bestimmt das Amtsgericht oder die…
Die gesamte Ausbildung leitet die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk der Vorbereitungsdienst abgeleistet wird. Hierbei wird…
Die Ausbildung der Anwärter/Anwärterinnen leitet der Präsident/die Präsidentin des Saarländischen Oberlandesgerichts. Er/Sie bestimmt die Behörden, bei denen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.