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Die Arbeitsgemeinschaft leitet in der Regel eine Richterin oder ein Richter, eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt, eine Beamtin oder ein Beamter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt oder eine Notarin oder ein Notar. Zur Vermittlung besonderer Fachkenntnisse und Erfahrungen können im Rahmen des Ausbildungsziels (§ 39) geeignete Personen zugezogen werden.
Es werden beauftragt:
die Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften beim Landgericht und beim Oberlandesgericht von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts, bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsgemeinschaften im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts; die Beauftragung kann auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Landgerichts übertragen werden, die Einvernehmenserklärung auf die Präsidentin oder den Präsidenten des Verwaltungsgerichts;
die Leiterinnen und Leiter von Arbeitsgemeinschaften bei einer Bezirksregierung von der Bezirksregierung.
§ 41 Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend. Soll eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die Arbeitsgemeinschaft leiten, ist die Rechtsanwaltskammer zu beteiligen.
Die Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen/Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Arbeitsgemeinschaften nach § 24 Abs. 2 Nummer 1 bis 4 JAG werden von der Präsidentin/dem…
Die Teilnahme an den Übungsstunden der Arbeitsgemeinschaft ist Pflicht und geht jedem anderen Dienst vor. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Leiterin…
Die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaften ist durch die Beteiligten zu regeln. In der Regelung sind die Aufgabengebiete näher zu bestimmen, auf denen eine…
Zur Ausbildung in der Arbeitsgemeinschaft sind die Referendarinnen oder Referendare in der Regel zuzuweisen:
Die örtliche Betreuungsbehörde soll zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten auf örtlicher Ebene eine Arbeitsgemeinschaft einrichten, in…
Die Leitung der Arbeitsgemeinschaft hat die Referendarinnen und Referendare insbesondere mit der Verwaltung vertraut zu machen und sie anzuleiten, praktische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.