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Gesetz Nr. 760 zur Regelung von Zuständigkeiten für die Durchführung des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) Vom 2. Juli 1962
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.