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Bei Dauerarrest faßt der Vollzugsleiter über jeden Jugendlichen einen Schlußbericht ab, in dem er sich zu dessen Führung und, soweit dies möglich ist, auch zu dessen Persönlichkeit sowie zur Wirkung des Arrestvollzuges äußert. Der Bericht wird zu den Vollzugs- und den Strafakten gebracht. Eine Abschrift ist dem Jugendamt, bei unter Bewährungsaufsicht stehenden Jugendlichen auch dem zuständigen Bewährungshelfer zuzuleiten.
Bei Freizeit- und Kurzarrest wird ein Schlußbericht nur bei besonderem Anlaß abgefaßt.
Zum Ende der Arrestzeit wird ein Bericht über den Vollzugsverlauf erstellt. Dieser enthält insbesondere Angaben zur Persönlichkeit der Jugendarrestantin oder…
Das Zugangs- und das Perspektivengespräch können miteinander verbunden werden. In diesem Fall genügt es, wenn das Gespräch durch einen erzieherisch geschulten…
Vor der Entlassung führt die Vollzugsleiterin oder der Vollzugsleiter mit der Jugendarrestantin oder dem Jugendarrestanten ein Schlussgespräch, in dem auch der…
Die Entscheidung wird der Jugendarrestantinnen oder dem Jugendarrestanten mündlich eröffnet und mit einer kurzen Begründung schriftlich abgefasst. Dies gilt…
Der Schlussbericht ist für die Vollzugs- und Strafakten bestimmt. Eine Ausfertigung des Berichts ist der Jugendgerichtshilfe und bei unter Bewährungsaufsicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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