Anlage Nr. e) JFAngAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten
Eintragungsverfügungen einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung ausführen
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BBiGÖffDZustV SL 2009Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Vom 20. Februar 2009
in dem Ausbildungsberuf Justizfachangestellter/Justizfachangestellte das Ministerium der Justiz,