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Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die zuständige Stelle
in dem Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte die Saarländische Verwaltungsschule,
in dem Ausbildungsberuf Justizfachangestellter/Justizfachangestellte das Ministerium der Justiz,
in dem Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe sowie für die Fortbildung zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe/zur Geprüften Meisterin für Bäderbetriebe das Ministerium für Bildung und Kultur,
in den Ausbildungsberufen Straßenwärterin/Straßenwärter, Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik, den Ausbildungsberufen der Geoinformationstechnologie und in den umwelttechnischen Ausbildungsberufen das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz,
in den Ausbildungsberufen Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste und Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes,
in dem Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte der Fachrichtung gesetzliche Krankenversicherung die IKK Südwest, der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung die Deutsche Rentenversicherung Saarland, der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung die Unfallkasse Saarland.
Die in Absatz 1 genannten zuständigen Stellen sind auch zuständige Stellen nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die dort aufgeführten Ausbildungsberufe.
Die in Absatz 1 genannten zuständigen Stellen haben für ihren Zuständigkeitsbereich eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde, wenn diese nicht bereits zuständige Stelle ist.
Für die in Absatz 1 genannten Ausbildungsberufe im Bereich des öffentlichen Dienstes wird bei der Saarländischen Verwaltungsschule als zuständige Stelle (§ 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes) ein gemeinsamer Berufsbildungsausschuss errichtet.