§ 17 Abs. 2 NRW-32571Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 15 Abs. 2 HdGStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 14 Abs. 2 ForumRGGesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 11 BismStiftGGesetz über die Errichtung einer Otto-von-Bismarck-Stiftung
Die Stiftung kann zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen erheben.
§ 12 WBStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Die Stiftung kann zur Deckung des Verwaltungsaufwandes nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen erheben.