§ 13 Abs. 2 OrtedtDGStiftGGesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen erheben.
§ 14 Abs. 2 ForumRGGesetz zur Errichtung der „Stiftung Forum Recht“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 17 Abs. 2 NRW-32571Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“
Die Stiftung kann Gebühren für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für besondere Veranstaltungen erheben.
§ 14 JMBStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
Die Stiftung kann nach näherer Bestimmung der Satzung Gebühren und sonstige Entgelte für die Benutzung von Stiftungseinrichtungen und für Veranstaltungen…