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In-Kraft-Treten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes werden gegenstandslos, wenn nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nicht alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. März 2003 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags nach seinem § 28 Abs. 1 Satz 2 wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgegeben. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Zusatz (Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) vom 13. Mai 2003 (GV. NRW. S. 267.)) Nachdem die letzte der von den Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden fristgerecht bei der Staatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg hinterlegt wurde, ist der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendschutzmedien-Staatsvertrag) gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 am 1. April 2003 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Dieser Staatsvertrag tritt am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden der Länder bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen…
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Artikel 2 Nr. 1, 3, 9 bis 12 und Artikel 3 treten an dem Tag in Kraft, an dem der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in…
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.