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Dieser Staatsvertrag tritt am Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden der Länder bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt worden sind.
Sind bis zum 31. Dezember 1989 mindestens die Ratifikationsurkunden zweier Länder hinterlegt, so tritt der Staatsvertrag zwischen diesen Ländern am 1. Januar 1990 in Kraft. Für jedes andere Land tritt der Staatsvertrag am Tag nach der Hinterlegung der jeweiligen Ratifikationsurkunde in Kraft.
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit. Protokollnotiz: Zu Artikel 2 Abs. 2: Die Beteiligung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten an einer auf Grund dieses Staatsvertrages zur Satellitennutzung zugelassenen Veranstaltergemeinschaft kommt nur in Betracht, sofern das Bundesverfassungsgericht in der zu erwartenden Entscheidung zum Rundfunkgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen eine derartige Kooperation für zulässig erklärt.