§ 1 JMStVStaatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)*
Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die…
Art. 1 Abs. 1 JMStVG SLGesetz Nr. 1518 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien und zur Änderung des Saarländischen Mediengesetzes sowie des Gesetzes über die Zustimmung zum Staatsvertrag über Mediendienste vom 19. Februar 2003
Dem vom 10. bis 27. September 2002 unterzeichneten Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien…
§ 1 Nr. 3 SN-19073Glücksspielstaatsvertrag 2021
den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
§ 26 JMStVStaatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV)*
Dieser Staatsvertrag wird drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um zu untersuchen, inwiefern die niedergelegten Schutzziele dieses Staatsvertrages durch die…
Art. 3 Abs. 2 Nr. 12 SN-18789Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
„4a. entgegen § 5a keine angemessenen Maßnahmen ergreift, um Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten zu schützen,