§ 26 JMStV SNJugendmedienschutz-Staatsvertrag
Dieser Staatsvertrag wird drei Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um zu untersuchen, inwiefern die niedergelegten Schutzziele dieses Staatsvertrages durch die…
§ 29b JuSchGJugendschutzgesetz
Dieses Gesetz wird fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert, um zu untersuchen, inwiefern die in § 10a niedergelegten Schutzziele erreicht wurden. Die…
§ 1 JMStV SNJugendmedienschutz-Staatsvertrag
Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die…
§ 35 Abs. 2 WPGGesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Die erstmalige Evaluierung erfolgt zum Ablauf des 31. Dezember 2027. Hierbei wird überprüft, Zur Überprüfung werden die Mitteilungen der Länder nach § 34 Satz 4…
§ 16 Abs. 1 JMStV SNJugendmedienschutz-Staatsvertrag
Die KJM trifft die Bestimmungen nach Nummern 6 bis 8 erstmalig innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages und überprüft sie regelmäßig…