Art. 1 Nr. 3 Buchst. a SN-12816Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung
Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der zu ehrenden Person ist eine Dankurkunde in einer dem Anlass entsprechenden Form zu übergeben, soweit sie für das…
§ 4 Abs. 1 DJubVVerordnung über die Gewährung von Dienstjubiläumszuwendungen
Die Dankurkunde darf nicht vor dem Tag des Dienstjubiläums ausgehändigt werden.
§ 8 Abs. 2 JzwVOVerordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter (JzwVO) Vom 12. Juni 1963 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 1980
Die Dankurkunde wird von der Stelle ausgefertigt, die für den Vollzug einer Ernennungsurkunde des Beamten zuständig wäre. Die Dankurkunde soll am Tag des…
Eingangsformel JubVAAnO1963-11ÄndAnOAnordnung zur Änderung der Ausführungsordnung zur Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
Auf Grund des § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.…