JubVÄndV 4 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes
Eine Neuberechnung der Jubiläumsdienstzeit nach Maßgabe dieser Verordnung erfolgt auf Antrag.