Art 1 JüdMilSeelsG
(1)
Dem in Berlin am 20. Dezember 2019 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
(2)
Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.