Gesetz zu dem Vertrag vom 20. Dezember 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland – Körperschaft des Öffentlichen Rechts – zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 3 JüdMilSeelsG
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