JurPrNotSkV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 JurPrNotSkVInkrafttretenVerordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung § 4Schlußformel Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. § 4Schlußformel