§ 14 Abs. 1 JuSchGKennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
Filme und Spielprogramme dürfen nicht für Kinder und Jugendliche freigegeben werden, wenn sie für Kinder und Jugendliche in der jeweiligen Altersstufe…
§ 12 Abs. 3 JuSchGBildträger mit Filmen oder Spielen
Bildträger, die nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" nach § 14 Abs. 2 von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle…
§ 3 Abs. 2 JuSchGBekanntmachung der Vorschriften
Zur Bekanntmachung der Alterseinstufung von Filmen und von Spielprogrammen dürfen Veranstalter und Gewerbetreibende nur die in § 14 Abs. 2 genannten…
Art. 1 Nr. 2 SN-2480Erster Rundfunkänderungsstaatsvertrag
„Bei Filmen, die nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit unter 12 Jahren nicht freigegeben sind, ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl…
Art. 5 Satz 2 Nr. 4 Buchst. d Doppelbuchst. bb SN-16939Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag
In Satz 3 wird der Satzteil „Bei Filmen, die nach § 14 Abs. 2 des Jugendschutzgesetzes unter 12 Jahren nicht freigegeben sind“ durch den Satzteil „Ist eine…