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Vollstreckungsbehörde im Sinne des § 200 Absatz 2 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes sind die nach den Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen zuständigen Stellen. Unterliegt die Körperschaft der Vollstreckungsbehörde selbst der Vollstreckung, so bestimmt die Aufsichtsbehörde die zuständige Vollstreckungsbehörde.
Vollstreckungsbehörde im Sinne des § 200 Abs. 2 Satz 2 SGG sind die nach den Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen…
Vollstreckungsbehörde im Sinne des § 200 Abs. 2 Satz 2 SGG sind die nach den Vorschriften über das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen…
Die Beitreibung von Geldforderungen der in § 1 genannten Art ist Aufgabe der Vollstreckungsbehörden. Vollstreckungsbehörden sind:
Die nachfolgend aufgeführten Stellen nehmen die Aufgabe der Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung der ihnen zustehenden Geldforderungen der in § 1…
„Vollstreckungsbehörde“ eine Behörde, die für die Anerkennung einer Sicherstellungs- oder Einziehungsentscheidung und für die Gewährleistung ihrer Vollstreckung…
Vollstreckungsbehörden sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.