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In Hinterlegungssachen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den Bestimmungen des Teils 4 Kapitel 2 und 4 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26.…
Die Kosten für die Heranziehung sachverständiger Personen oder Stellen gelten als Auslagen im Sinne des § 10 des Gebührengesetzes für das Land…
Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge, die auf besonderen Antrag erteilt werden; für die Berechnung der als Auslagen zu erhebenden…
Die Kosten werden bei der Hinterlegungsstelle angesetzt.
Als weitere Auslagen werden erhoben: 1.die Beträge, die bei der Umwechslung von Zahlungsmitteln nach § 13 Absatz 2 Satz 2 des Hinterlegungsgesetzes…
Die Vorschriften der §§ 126 bis 128 finden keine Anwendung. Kapitel 4: Kosten in Hinterlegungssachen
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.