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Die Vorschriften über das geringste Gebot finden keine Anwendung. Das Meistgebot ist in seinem ganzen Betrag durch Zahlung zu berichtigen.
Die Vorschriften über das geringste Gebot finden keine Anwendung. Das Meistgebot ist in seinem ganzen Betrage durch Zahlung zu berichtigen.
Eine Umlage wird nicht festgesetzt und erhoben, wenn sie den in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 festgelegten Mindestbetrag unterschreitet.
die in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776) in der jeweils geltenden Fassung zu…
besteht für Zusatzgebote nach § 36j keine Mindestgröße für die Gebotsmenge und
Eine Sicherheitsleistung kann nicht verlangt werden bei einem Gebot
gegen die Sachverständigen ein Ordnungsgeld verhängt oder der Vergütungsanspruch nach § 8a des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.