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Der Höchstpreis in den Ausschreibungen ist
im verkürzten Verfahren für das Jahr 2020 165 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
im verkürzten Verfahren für das Jahr 2021 155 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
für das Zieldatum 2022 155 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
für das Zieldatum 2023 116 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
für das Zieldatum 2024 107 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung,
für das Zieldatum 2025 98 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung und
für das Zieldatum 2026 89 000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung.
Das jeweilige Zielniveau für die Reduzierung der Steinkohleverstromung nach § 4 wird wie folgt erreicht:
Die Reduktionsschritte der gesetzlichen Reduzierung erfolgen gemäß der nach § 6 für das jeweilige Zieldatum ermittelten gesetzlichen Reduktionsmenge. Für die…
Das zu ermittelnde Ausschreibungsvolumen und die zu ermittelnde Reduktionsmenge nach Absatz 1 in Megawatt Nettonennleistung ist die Differenz zwischen dem…
den Höchstpreis,
den Gebotswert in Euro mit zwei Nachkommastellen pro Megawatt Nettonennleistung,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.