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Die Vorschriften über das geringste Gebot finden keine Anwendung. Das Meistgebot ist in seinem ganzen Betrage durch Zahlung zu berichtigen.
Die Vorschriften über das geringste Gebot finden keine Anwendung. Das Meistgebot ist in seinem ganzen Betrag durch Zahlung zu berichtigen.
Die Vorschriften über das geringste Gebot finden keine Anwendung.
Eine Umlage wird nicht festgesetzt und erhoben, wenn sie den in einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 1 festgelegten Mindestbetrag unterschreitet.
§ 3 Abs. 2 Satz 2 keine Anwendung findet.
§ 2 findet keine Anwendung.
§ 4 Nr. 2, § 7, § 9 Nr. 3 und § 14 Abs. 2 finden keine Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.