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Das Seeschiffsregister für Seeschiffe mit Heimathafen in Nordrhein-Westfalen wird bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort geführt.
Das Binnenschiffsregister und das Schiffsbauregister werden geführt
bei dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
für Binnenschiffe mit Heimatort und Schiffsbauwerke mit Bauort in den Oberlandesgerichtsbezirken Düsseldorf und Köln sowie im Landgerichtsbezirk Essen,
bei dem Amtsgericht Minden
für Binnenschiffe mit Heimatort und Schiffsbauwerke mit Bauort in den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen, ferner für Binnenschiffe mit Heimatort und Schiffsbauwerke mit Bauort im hessischen Teil des Stromgebietes der Weser einschließlich der Werra und Fulda (Staatsvertrag zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen über die Führung des Binnenschiffsregisters und des Schiffbauregisters vom 20. Februar/11. März 1953 (GV. NRW. S. 319)) und für Binnenschiffe mit Heimatort und Schiffsbauwerke mit Bauort in Teilen des Landes Niedersachsen (Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über die gerichtlichen Zuständigkeiten in Binnenschiffahrtssachen und Binnenschiffsregistersachen vom 13. Januar 1984 (GV. NRW. S. 28)).
Für eingetragene Schiffsbauwerke bleiben die bisher zuständigen Registergerichte auch dann weiterhin zuständig, wenn der Bauort nach Inkrafttreten dieser Verordnung zum Bezirk eines anderen Registergerichts gehört. Sie haben jedoch das Registergericht, zu dessen Bezirk der Bauort nunmehr gehört, von der Eintragung des Schiffsbauwerks und später von der Löschung dieser Eintragung zu unterrichten. Abschnitt 5 Grundbuchsachen
Das Schiffsregister und das Schiffsbauregister werden beim Amtsgericht Hamburg in maschineller Form als automatisiertes Dateisystem geführt.
Die Führung des Registers für Binnenschiffe und des Registers für Seeschiffe sowie des Registers für Schiffsbauwerke nach der Schiffsregisterordnung in der…
im Schiffsregister eingetragenen Schiffen,
dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
im Landgerichtsbezirk Düsseldorf
Verordnung über die Führung der Schiffsregister vom 28. Februar 1984 (GV. NRW. S. 206), die zuletzt durch Verordnung vom 29. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 740)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.