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Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in Streitigkeiten über Ansprüche aus Verträgen über leitungsgebundene Versorgungsleistungen (Elektrizität, Gas, Wasserstoff, Wasser, Fernwärme) werden für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen.
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 7b Ansprüche aus Gefährdungshaftung
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 7a Ansprüche aus Verträgen über…
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 8 Wirtschaftsrecht
Für Verfahren, die vor dem 1. Juli 2025 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 10 Verfahren mit grenzüberschreitendem…
Für Verfahren, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Abschnitt 9a Ansprüche aus…
Die den Oberlandesgerichten zugewiesenen Entscheidungen in Landwirtschaftssachen werden für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen…
Für Verfahren nach den Absätzen 4 und 5, die vor dem 1. Januar 2026 anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit. Für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.