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Die Familiensachen werden zugewiesen:
dem Amtsgericht Brilon
für die Amtsgerichtsbezirke Brilon und Medebach,
dem Amtsgericht Lüdenscheid
für die Amtsgerichtsbezirke Lüdenscheid und Meinerzhagen,
dem Amtsgericht Meschede
für die Amtsgerichtsbezirke Meschede und Schmallenberg.
Für Familiensachen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, verbleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit.
dem Amtsgericht Aachen
in Essen das Amtsgericht Essen.
Die in der Anlage 1 in Spalte I aufgeführten Amtsgerichte sind zuständig für die Verhandlung und Entscheidung:
Die in der Anlage 2 in Spalte I aufgeführten Amtsgerichte sind zuständig
für die Amtsgerichtsbezirke Duisburg, Duisburg-Hamborn und Duisburg-Ruhrort,
dem Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.