Gesetze
Gesetz wird geladen …
Soweit Aktenbestandteile mit einem Sperrvermerk versehen sind, unterliegen sie nicht der Akteneinsicht. Sperrvermerke dürfen nur angebracht werden, soweit dies
aus medizinischen Gründen allein zum Wohl der Gefangenen,
zum Schutz überwiegender schutzwürdiger Interessen sowie von Leib oder Leben Dritter oder
aufgrund einer Rechtsvorschrift, die zur Geheimhaltung verpflichtet,
und auch unter Berücksichtigung des Informationsinteresses der betroffenen Personen erforderlich ist. Der Sperrvermerk gemäß Satz 1 Nummer 1 wird von den Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträgern angebracht, die die zu sperrenden Aktenbestandteile zur Akte verfügt haben. Die übrigen Sperrvermerke bringt die Anstaltsleiterin oder der Anstaltsleiter an.
Der Grund und der Umfang der Sperrung sind in der Akte zu vermerken. Dieser Vermerk nimmt an der Sperrung teil. Gesperrte Aktenbestandteile sind gesondert von den übrigen Akten zu verwahren, soweit die Akten in Papierform geführt werden. Im Übrigen sind sie besonders zu sichern. Abschnitt 7 Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Berichtigung
In der Verarbeitung eingeschränkte Daten sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Sie dürfen außer zur Prüfung der Richtigkeit ohne Einwilligung der betroffenen…
1Der Grund und der Umfang der Sperrung sind in der Akte zu vermerken. 2Dieser Vermerk nimmt an der Sperrung teil. 3Gesperrte Aktenbestandteile sind gesondert…
Wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden, sind die Daten zu sperren…
Bei Vorliegen einer Auskunftssperre nach § 51 des Bundesmeldegesetzes und eines bedingten Sperrvermerks nach § 52 des Bundesmeldegesetzes erfolgt die…
Die nach Absatz 4 aufzubewahrenden Daten sind zu sperren und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Die §§ 8 und 10 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen…
Nach Absatz 5 aufzubewahrende Daten sind zu sperren und mit einem Sperrvermerk zu versehen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.